Ihre Vorteile

Beratung

Wir beraten Sie gerne!
0221 / 986 571 74

Die Sichtschutzmauer hält neugierige Augen draußen

Wer in seinem Garten vor den Blicken seiner Nachbarn verschont werden möchte, der kann dafür verschiedene Möglichkeiten wählen. So ist es möglich durch eine Pflanzung von Hecken und Büschen einen Sichtschutz zu erreichen. Doch ist dieses Unterfangen zum einen recht langwierig, da es einige Jahre dauert, bis der Wuchs der Bepflanzung einen Sichtschutz gewährleistet. Auf der anderen Seite besteht natürlich die Gefahr, dass einzelne Pflanzen eingehen und so eine Lücke im Zaun entsteht. Die dauerhafteste Lösung stellt hier eine Sichtschutzmauer da. In unserem Sortiment führen wir eine große Auswahl an Sichtschutzmauern. So bieten wir nicht nur eine bloße Steinwand als Sichtschutzmauer an. Bei uns können Sie sich auch kreativ mit dem Bau der Mauer auseinander setzten. So kann die Sichtschutzmauer auch einen nur den Start für ein ruhiges erholsames Fleckchen in Ihrem Garten sein. So könnten Sie die Sichtschutzmauer zum Beispiel in eine Pergola integrieren, die mit Wein oder anderen Rankpflanzen bewachsen wird. Unter dem Pflanzendach könnten Sie dann Gartensitzmöbel aufstellen. Als Untergrund könnten Sie vielleicht einen Holzboden wählen, der ein angenehmeres und weiches Laufgefühl gibt, als beispielsweise ein typischer Balkonboden. In der Gestaltung Ihrer Sichtschutzmauer sind Sie frei. So könnten Sie auch eine Mauer bauen, die wie eine Burgmauer mit Zinnen bewährt ist, oder Sie könnten in die Sichtschutzmauer immer wieder Blumenkästen und Pflanztöpfe einarbeiten, um die Mauer zu begrünen. Eine besondere Idee wäre es auch einen Hocker vor die Mauer zu stellen. So hätten Sie einen doch sehr ungewöhnlichen Ruheort geschaffen. Beim Bau Ihrer Sichtschutzmauer müssen Sie auf die Bestimmungen Ihrer örtlichen Bausatzung Rücksicht nehmen. Jede Gemeinde und jede Stadt hat in Ihrer Satzung den Bau von Grundstücksbegrenzungen geregelt. So sind teilweise die Mauern genehmigungspflichtig. Teilweise dürfen die Mauern auch eine bestimmte Höhe nicht übersteigen oder es werden bestimmte Ansprüche an die Bauweise der Mauer gestellt.